Vergewaltigung

Vergewaltigung (§177 StGB) – Soforthilfe & Verteidigung

Diskrete, erfahrene Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Bosche seit 1997

Was ist Vergewaltigung?
Vergewaltigung bezeichnet sexuelle Handlungen, bei denen eine Person gegen ihren Willen oder in einer Lage, in der sie sich nicht frei entscheiden kann — etwa wegen Überrumpelung, körperlicher Überlegenheit, Alkohol oder Einschüchterung — zu sexuellen Handlungen gezwungen wird. Entscheidend ist, dass die betroffene Person nicht einwilligen kann oder nicht frei zustimmen kann, und der Täter Zwang, Gewalt, Drohung oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage einsetzt.„Sexuelle Handlung“ kann zum Beispiel Geschlechtsverkehr sein — aber auch andere sexuelle Handlungen, je nachdem wie das Gesetz und die Rechtsprechung die Tat bewerten. Ziel des Gesetzgebers ist der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und körperlichen Unversehrtheit jeder Person. Vergewaltigung ist einer der schwersten sexualstrafrechtlichen Delikte.Varianten der Vergewaltigung und verwandte Straftaten

Je nach Umständen unterscheidet das Gesetz und die Rechtsprechung unterschiedliche Ausprägungen:

„Klassische“ Vergewaltigung: Zwang bzw. Gewalt — der Täter zwingt das Opfer zu Geschlechtsverkehr oder sexueller Handlung.

Vergewaltigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Wenn das Opfer sich nicht wehren kann — etwa wegen Bewusstlosigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Krankheit oder anderer Schwäche.

Sexueller Übergriff mit Drohung oder Einschüchterung: Auch mit Worten oder sexueller Androhung kann eine Vergewaltigung vorliegen, wenn dadurch der Wille des Opfers gebrochen wird.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen ohne Einwilligung bzw. mit eingeschränkter Einsichtsfähigkeit: Auch hier kann Vergewaltigung bzw. ein vergleichbares Sexualdelikt vorliegen — gerade wenn das Opfer nicht in der Lage ist, frei zuzustimmen.

Vergewaltigung mit besonderen Umständen: Mehrere Täter, besondere Misshandlungen, wiederholte Taten, Einsatz von Waffen oder besonders erniedrigende Vorgehensweisen  das erschwert die Tat und kann das Strafmaß verschärfen.

Warum ist solche Differenzierung wichtig?

Weil der Gesetzgeber und die Gerichte bei der Bewertung der Tat berücksichtigen, in welchem Maße das Opfer schutzlos war, ob Gewalt oder Machtmissbrauch vorlag, wie stark der Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung war und ob mildernde oder erschwerende Umstände hinzukommen. Das beeinflusst, wie schwer die Tat gewertet und wie hoch die Strafe bemessen wird.

Welche Strafen drohen?

Je nach Schwere und Umständen der Tat sind folgende Strafrahmen typisch:

Vergewaltigung:  Ausnutzung Schutzlosigkeit, Einsatz von Gewalt bzw. einer gefährlichen Drohung, Ausnutzung einer Lage des Opfers ohne Eindringen in den Körper, also ohne Geschlechtsverkehr: in der Regel Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Schwere Fälle sind mit Geschlechtsverkehr verbunden, also Eindringen in den Körper. Auch ohne Eindringen wird der Einsatz von Waffen, mehrere Täter, schwere Misshandlung, Gefahr für das Opfer, erhebliche körperliche oder psychische Folgen mit mindestens zwei Jahren Gefängnis verfolgt. Häufig drohen Urteile im dem oberen Bereich des Strafrahmens, abhängig vom verursachten Schaden und den Umständen. Darüber hinaus drohen weitere Konsequenzen: Schutzmaßnahmen, Führungsaufsicht, ggf. Kontaktverbot, Sicherungsverwahrung.

Bei besonders schweren Varianten, z. B. mit Waffen, mehreren Tätern, schwerer körperlicher oder psychischer Gewalt, schwerer Schädigung des Opfers oder bei Schutzbefohlenen, droht ein deutlich erhöhtes Strafmaß im Bereich von vier Jahren aufwärts sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Bei minder schweren Fällen kann eine niedrigere Strafe in Betracht kommen, sogar noch Bewährung. Für die Verteidigung kann es darum gehen, die Weichen in Richtung eines minder schweren Falles zu stellen, wenn kein Freispruch in Frage kommt.  In jedem Fall handelt es sich um ein Verbrechen.

Was heißt das praktisch?

Selbst wenn das Opfer zunächst scheinbar zustimmt, kann später, bei Zwang, Einschüchterung, Machtgefälle oder fehlender freier Entscheidung, eine Vergewaltigung vorliegen. Vergewaltigung ist immer schwerwiegend sowohl juristisch als auch menschlich. Die Tat verletzt die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung stark.Bei Anzeige ermittelt die Polizei automatisch, unabhängig davon, ob das Opfer einen Antrag stellt.

Auswirkungen, die mit dem Vorwurf zusammenhängen

Der Arbeitsplatz und der Beruf ist in vielen Fällen gefährdet. Beamten, Richtern und Soldaten droht ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr die zwingende Entlassung. Ebenso trifft es alle verkammerten Berufe: Anwälte, Ärzte, Architekten, Apotheker usw. verlieren die Zulassung automatisch bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe.  Der Bezug zum Beruf spielt dabei keine Rolle. Hat die Tat einen beruflichen Bezug, so ist von Beginn an mit beruflichen Maßnahmen zu rechnen.

Der Freundes- und Bekanntenkreis wird sich abwenden. Partnerschaften sind bedroht. Die Ehe ist gefährdet. Erbrechtliche Auswirkungen drohen, etwa Testamentsänderungen. Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahren drohen erhebliche vermögensrechtliche Auswirkungen sowie die Vernichtung der bürgerlichen Existenz.

Wie beginnnen die Ermittlungen?

Die Ermittlungen beginen in der Regel mit klassischen Strafanzeigen. Angebliche Opfer, Eltern, Ärzte,  erstatten in der Regel Angzeigen bei Ahaltspunkten für eine solche Tat.

Was ist die Folge einer Anzeige?

Die Polizei nimmt die Anzeige auf. Es wird ein Vorgang angelegt. Es beginnen Ermittlungen beruhend auf kriminologischen Methoden und wissenschaftlichen Erkenntnissen auf dem Stand der Technik. Der Verdächtige wird zum Beschuldigten.

Besteht die Hoffnung, dass alles im Sande verläuft?

Nein! Jeder Beamte, der mit dem Fall zu tun hat, würde sich selbst strafbar machen, wenn die Verfolgung nicht aufgenommen würde.

Könnte man mit anderen Mitteln eine Beendigung des Verfahrens erreichen, etwa mit frühzeitigen Schmerzensgeld- oder Schadenersatzzahlungen ?

Nein! Im Gegenteil. Wegen der Schwere des Vorwurfes würde das Anbieten von Geld oder anderen Vorteilen als Zeugenbeeinflussung also als Verdunklungsgefahr gewertet werden. Bereits die Gefahr der Verdunklung führt zur Untersuchungshaft.

Kann mit einer Gegenanzeige etwa wegen „Verleumdung“ eine Verbesserung der Lage des Beschuldigten erreicht werden?

In aller Regel nicht. Die „Gegenanzeige“ würde als einfache und falsch verstandene Verteidigungshandlung gewertet werden. Achtung: Eine Gegenanzeige trägt hier das hohe Risiko der weiteren Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage. Die „Anzeige“ einer Straftat ist eben kein kostenloses Verteidigungsmittel. Eine Gegenanzeige kommt regelmäßig nur nach der erfolgreichen Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Frage und bedarf auch dann noch sorgfältiger Prüfung.

Kann mit einer zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung der Behauptungen reagiert werden?

Könnte schon. Allerdings wäre die Erfolgsaussicht einer solchen Unterlassungsklage äußerst gering. Der Gesetzgeber will, dass solche Vorwürfe gemacht und zur Anzeige gebracht werden. Die Unterlassungsklage würde mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen werden. Zudem kann auch bei dem scheinbar legalen Mittel „Klage“ eine deutlich einschüchternde Wirkung auf Zeugen gesehen werden. Dies begründet die Gefahr der Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr.

Wie werden die Ermittlungen durchgeführt?

Alle Mittel und Methoden, die der Polizei zur Verfügung stehen, dürfen eingesetzt werden. Nur sehr wenige Ermittlungsmethoden sind verboten. Der Schwerpunkt liegt auf der Befragung von Zeugen. Das sogenannte Opfer – auch Zeugin/ Zeuge, geschädigte Zeugin/ Zeuge oder Geschädigte genannt – wird befragt. Aus den Anworten schließen die Ermittlungspersonen auf Tat und Täter.
Selbstverständlich kann auch der Beschuldigte befragt werden. Von jeder Teilnahme des Beschuldigten an seiner eigenen Befragung kann nur abgeraten werden. Die Aussage eines Beschuldigten wird immer gegen ihn verwandt. Gerade deswegen hat er das Recht zu Schweigen.

Medizinische Untersuchungen. Es werden DNA- Proben zumeist am Körper oder an Kleidung gesichert und untersucht. Blutproben können entnommen, Fingerabdrücke und Lichtbilder gefertigt werden.
Die Durchsuchung kann angeordnet werden. Handys, PC, Laptop, Tabletts, Festplatten und Speichermedien aller Art werden beschlagnahmt. Spuren der Tat werden dort vermutet. Die Wahrscheinlichkeit auf diesen Geräten belastende Indizien zu finden, ist hoch.

Muss der Beschuldigte über laufende Ermittlungen informiert werden?

Nein. Im Gegenteil. Sobald der Beschuldigte von den Ermittlungen erfährt, besteht die Gefahr der Verdunklung oder der Flucht. Daher versuchen die Ermittlungsorgane die Ermittlungen so weit wie möglich „geräuschlos“ durchzuführen.
Die Telefonüberwachung kann problemlos angeordnet werden. Verdeckte Ermittler und Überwachungen sind möglich. Ohne Kenntnis des Beschuldigten können etwa der Beschuldigte selbst, seine Freunde, Arbeitgeber, Kollegen und Nachbarn befragt und ausgeforscht werden. Ermittlungspersonen sind Kriminalbeamte mit langjähriger Ermittlungserfahrung und ansprurchsvoller kriminologischer Ausbildung, zumeist einem Hochschulstudium. Der Beschuldigte wäre sehr schelcht beraten, wenn er seine Fähigkeiten mit den Fähigkeiten der Ermittlungsbehörde messen will und in die Ermittlungsarbeit „hineinpfuscht“. Verdunklungsgefahr und Untersuchungshaft drohen.
Kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen an?

In vielen Fällen kommt es auf die Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit von Zeugen/ Zeuginnen an. Die Vergewaltigung ist oft ein sogenanntes „stilles Delikt“. Andere Personen neben dem angeblichen Opfer bekommen davon nichts oder erst spät etwas mit. Damit das angebliche Opfer oft der einzige Tatzeuge. Oftmals rührt der Vorwurf aus beendeten Partnerschaften.
Finanzielle Aspekte – wie die Hoffnung auf hohe Schmerzensgeldzahlungen – verleiten oft zur Falschanzeige mit gravierenden Folgen für das Leben des Beschuldigten. Dies ist Gegenstand der individuellen Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidger wie mich. Jede Erwägung darüber sollte ein Beschuldigter nur mir gegenüber anstellen.

Warum sofort handeln?

Frühzeitige spezialisierte Verteidigung schützt Ihre Rechte und Privatsphäre. Der Beschuldigte selbst kann sich praktisch nicht selbst verteidigen. Jede seiner Reaktionen wird gegen ihn verwandt: Jede Aussage, jede Emotion, Lachen, Zorn, Wut, sprachlicher und schriftlicher Ausdruck, jede Handlung, körperliche Reaktion, Mimik, unwillkürliche Reaktionen wie Schwitzen, Zittern, Nervosität. Rat: Keinerlei Reaktion ohne spezialisierten Rechtsanwalt.
Keine Aussagen zur Sache, weder bei den Ermittlungsbehörden, noch auf der Arbeit, noch privat. Keine Unterhaltungen über die Sache mit Freunden und Bekannten. Alle diese Personen sind Zeugen und werden als solche gegen den Beschuldigten verwandt. Der Beschuldigte gilt als unschuldig. Unschuldige haben keinerlei Grund, sich zu irgend einem Vorwurf zu äußern, denn sie sind unschuldig. Das Maximum, das Sie etwa sagen können: „Ich habe mit der Sache nichts zu tun und lehne jede Stellungnahme ab. Wenden Sie sich an meinen Rechtsanwalt.“

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FAQ – Kurz & prägnant

Kann ich ohne Anwalt zur Polizei?
Dringend abzuraten, da alles was Sie sagen, gegen Sie verwandt wird. Die Polizei ist eine Ermittlungsbehörde und keine Entlastungbehörde.

Kann ich sofort verhaftet werden?
In vielen Fällen ja. Der Vorwurf ist ein Verbrechen mit hoher Freiheitsstrafe. Es drohen Flucht oder Verdunklungshandlungen. Die Ermittlungsbehörden sehen dennoch in vielen Fällen von der sofortigen Verhaftung ab, weil die Verdachtsmomente noch nicht „dringend“ sind. Hinzu kommt, dass ein „freier“ Beschuldigter oftmals durch sein Verhalten in Freiheit weitere Indizien für seine Schuld liefert, insbesondere, wenn er von den Ermittlungen noch keine Ahnung hat. Die Vertretung durch einen spezialisierten Verteidiger mindert das Risiko der Untersuchungshaft signifikant. Den Ermittlungsbehörden wird signalisiert, dass sich der Beschuldigte im laufenden Ermittlungsverfahren rechtmäßig verhält. Dadurch werden die Ermittlungen nicht gestört und die Gefahr der Verdunklung oder Flucht sinkt erheblich.

Verteidigung inhaftierter Beschuldigter

Wenn Sie bereits inhaftiert sind, werde ich mich regelmäßig um Ihre Freilassung bemühen. Es geht oft darum, den „dringenden Tatverdacht“ in einen hinreichenden Tatverdacht abzumildern oder einen minder schweren Fall zu begründen. Der hinreichende Tatverdacht ist für den Vollzug der Untersuchungshaft alleine kaum ausreichend. Es geht auch darum, die Fluchtgefahr und die Verdunklungsgefahr auszuräumen. Die Inhaftierung wegen Wiederholungsgefahr spielt ebenfalls eine Rolle.

Wie lange dauert das Verfahren?

Es geht nicht schnell. Die Ermittlungen müssen umfangreich und aufwendig geführt werden, da sich jede unterlassene Ermittlungshandlung als Strafvereitlung im Amt darstellen kann mit der Folge einer Strafverfolgung der Ermittlungsbeamten mit den entsprechenden Auswirkungen. Ein schnelles Verfahren hätte in aller Regel unsaubere Anklagen zur Folge, weil eben noch Ermittlungsbedarf besteht. Es werden Gutachten zu allen relevanten Theman angefertigt. Die Ermittlugnsbehörden haben aktuell bereits bei der Bestellung von Gutachtern Probleme. Es gibt wenige Gutachter mit den erforderlichen Kapazitäten für die nötigen Fragestellungen. Auswahl des Gutachters und Erstellung des Gutachtens können Jahre in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch für den Beschuldigten ein positiver Umstand, denn die Ermittlungsbehörden sind zur Beschleunigung verpflichtet. Die Verletztung des Beschleunigungsprinzips führt selbst bei einem Verurteilten immer zu einem geringeren Strafmaß und bei Inhaftierten zur Entlassung aus der U-Haft, selbst bei dringendem Tatverdacht! Darüber hinaus hat ein langes Verfahren weitere rechtlich positive Auswirkungen für den Beschuldigten. Erinnerungen verblassen oder werden mit der Zeit unsicher. Beweismittel werden unbrauchbar durch chemische Prozesse. Teile der Tat odie Tat selbst können verjähren. Durch natürliche Umstände wie etwa Krankheit, Tod, Heirat oder Auswanderung kann sich die Beweissituation für den Beschuldigten in der Regel nur verbessern. Rat: lernen Sie mit einem schwebenden Verfahren zu leben.

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